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Kontaktloses Bezahlen mit der Verbandskreditkarte ist jetzt möglich!
Neue Informationen vom Verbandskreditkartenanbieter vom 09.09.2020

Der Corona Virus hat zweifelsohne bereits vieles beruflich und privat verändert. Die Verbandskreditkarte hat auch Veränderungen erfahren. Im Gegensatz zum Virus zum Glück kleine, positive Veränderungen, die aber täglich einsetzbar sind.
  • Zuerst hat sie ein neues Aussehen erhalten. Das Verbandslogo ist jetzt prominenter auf der Karte
  • NFC - Kontaktlose Bezahlung die Sie schon kennen, einsetzbar aber ohne Zusatzgebühr wie oft bei Girokarten vieler Banken und Sparkassen üblich
  • Kontaktlos ist wichtig und heute kein “nice to have? mehr, sondern gerade in Corona ? Zeiten eine zusätzliche Schutzmaßnahme
  • Google und Apple Pay sind integrierbar. Apps bei dem jeweiligen Anbieter
  • Ausweitung der kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten, noch mehr Corona - Sicherheit

Mit der inkludierten kontaktlosen Bezahlmöglichkeit können Sie die Verbandskreditkarte fast überall ohne gesundheitlichen Risiko einsetzen ? kostenlos versteht sich, denn es fallen keine Transaktionskosten für den Einsatz an.
Smartphone - Nutzer werden die erweiterte kontaktlose Bezahlung mit Apple und Google Pay sicherlich begrüßen. Auch diese Anwendungen verursachen keine Kosten.
Die Neuerungen sind alle bereits wirksam und dürften die Verbandskreditkarte noch attraktiver machen, als sie ohnehin schon ist. Deshalb empfehlen wir unsere Verbandskreditkarte unseren Mitgliedern. Leistungsstark und sicher. Alle Leistungen und eine bequeme Beantragungsmöglichkeit finden Sie auf unsere Homepage.
Neues Design, neue Möglichkeiten des Einsatzes der Thüringer Philologenverbands-MasterCard Gold
Besser geht´s nicht - TPhV Mastercard GOLD
Stand: 09.09.2020

Alle Mitglieder des TPhV und deren Partner können mit der neuen Verbandskreditkarte weltweit gebührenfrei bargeldlos bezahlen.

Nutzungsvorteile:
  • Keine Jahresgebühr - dauerhaft nicht nur im ersten Jahr
  • Keine Auslandseinsatzgebühr - weltweit nicht nur in EURO Länder
  • Keine Gebühr für Bargeldabhebungen - Hierbei fallen jedoch ab der Transaktion 1,49% p.M. Zinsen Bezug bis zum Rechnungsausgleich an
  • Mitglieder sowie Partner - Ehefrau, Ehemann, Kinder, Lebensgefährte, Eltern - können zu den gleichen Konditionen wie das Mitglied eine eigenständige Karte bestellen
  • Partnerkarten können über ein anderes Girokonto wie die des Mitglieds abgewickelt werden
  • Keine Gebühren für Ersatzkarte, Ersatz-PIN, Rechnungsduplikate und Kartensperrung
  • Lastschriftverfahren und Überweisungsverfahren werden angeboten
  • Zugang zu über 35 Millionen Akzeptanzstellen & 1 Million Bankautomaten / Schaltern weltweit
  • Kontaktlose Bezahlung ohne Zusatzkosten, Google und Apple Pay möglich
  • Inkludierte Reiseversicherungen für die mit der Karte bezahlten Reisen. Einzelheiten hierzu unter www.advanzia.com/avb
  • ?Miewagenrabatte von 5% http://www.mietwagen.de/advanzia/
  • Rabatte von bis zu 39 % bei Neuwagenkauf für 34 Marken unter www.verband-auto.de
  • 5% Gutschrift für Buchungen von Reisen über ein Partner-Reisebüro oder das Reiseportal unter www.urlaubsplus.com/advanzia
  • Persönliche, fachkundige Telefon- und E-Mail-Betreuung aller Mitglieder in allen Fragen rund um die Verbandskarte sowie die angebotenen Rabatte beim Kooperationspartner: E-Mail: john.kames@t-online.de, Tel. 06432 - 9369860, Gebührenfreier Kundenservice der Advanzia Bank unter Tel.: 0800-880 11 20


Weitere Information und -Beantragung

Hier können Sie Ihre Karte Online beantragen
(Antrag direkt am Bildschirm ausfüllen, und online beantragen. Die Bank schickt eine inaktive MasterCard GOLD Vereinskarte zusammen mit einer Antwortkarte an den Antragsteller. Diese Karte abtrennen und unterschrieben an die Bank schicken. Ca. eine Woche nach Eingang bei der Bank wird die Karte aktiv geschaltet)
Die Datenschutzhinweise sowie Preisverzeichnis und rechtliche Informationen AGBs finden Sie bei einem Klick auf die obigen Links.

Weitere Servicehinweise:
Ihre Kreditkartenabrechnung erhalten Sie jeweils am Anfang eines Monats für den zurückliegenden Monat, sofern hier Umsätze getätigt wurden. Der Rechnungsausgleich bzw. die Zahlung eines Mindestbetrages, sofern Sie sich für eine Teilzahlung entscheiden, muss jeweils bis zum 20. des Monats von Ihrem Konto überweisen werden. Bei Teilzahlung fallen 1,49% p.M. Zinsen ab dem Transaktionstag für Ihre Einkäufe an. Rechnungsausgleich mittels Lastschrifteinzug oder Überweisungsverfahren. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail oder, sofern Sie keine E-Mail Adresse haben, auf dem Postwege, zugesandt. Es ist immer erforderlich die E-Mail ? Anschrift im Antrag einzugeben. Sofern Sie die Rechnung per Post haben möchten, müssen Sie dies per E-Mail an service@advanzia.com nach Antragstellung mitteilen.
Über das Onlineportal der Bank können Sie jederzeit Ihre Rechnungen sowie die unverbuchten Transaktionen einsehen. Geben Sie hierzu einfach in der Browserzeile „mein.advanzia.com“ ein und registrieren sich für diesen Service.
Das Kreditkartenlimit wird von der Bank individuell festgelegt und wird Ihnen bereits mit dem Kartenübersendungsschreiben mitgeteilt. Eine automatische Anpassung erfolgt im Rahmen der Kartennutzung. Sofern Sie eine vorzeitige Erhöhung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Bank.
Die Führung des Kartenkontos auf Guthabenbasis ist leider nicht möglich.
Ihre Mitgliedsnummer können Sie bei der Kartenbeantragung in dem Formular angeben - es ist jedoch keine Voraussetzung. Sofern Sie Ihre Mitgliedsnummer angeben, wird diese bei der Kartenausstellung unter Ihrem Namen mit hochgeprägt.
HIER finden Sie einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog zur Funktionsweise der dauerhaft gebührenfreien MasterCard GOLD

Nutzungsvorteile für alle Mitglieder und deren Partner:
  • Keine Jahresgebühr - dauerhaft - nicht nur im ersten Jahr
  • Keine Auslandseinsatzgebühr - weltweit nicht nur in EURO Länder
  • Keine Gebühr für Bargeldabhebungen
  • Zinsberechnung 1,49 % p. M. (Bezugsdatum - Rechnungsausgleich) von der Bargeldsumme
  • Bargeld ebenfalls ohne Auslandseinsatzgebühr
  • Partnerkarten zu den gleichen Konditionen wie die Mitgliedskarte
  • Ehepartner, Kinder >18 Jahre, Eltern, Lebenspartner - Bestehende Girokontoverbindung kann genutzt werden. Bei Partnerkarten kann auch ein anderes Girokonto zum Ausgleich der Rechnung genutzt werden.
  • Lastschrifteinzug und Überweisungsverfahren werden angeboten. Rechnungsüberweisung erfolgt auf das Konto Advanzia Bank S.A., IBAN + BIC, beide Angaben in jeder Rechnung, Verwendungszweck = Ihre Kreditkartennummer.
  • Alle Transaktionen werden 1:1 auf der Rechnung aufgeführt. Keine Zinsbelastungen außer bei Bargeld oder Teilzahlungen.
  • Kontaktlose Bezahlung (NFC = Near Field Chip) ohne Zusatzkosten, Google und Apple Pay möglich.
  • Zugang zu 35 Millionen Akzeptanzstellen & >2 Million Bankautomaten / Schaltern weltweit
  • Inkludierte Reiseversicherungen Karteninhaber und 3 weitere Personen für die mit der Karte bezahlten Reisen (50%), Reiserücktritts-, Reiseausfall-, Reisekranken -, Reiserücktransport -, Unfallversicherung, Verspätungen, Diebstahl
  • Online - Zugriff auf das Kartenkonto
  • Mietwagenrabatte unter http://www.mietwagen.de/advanzia/
  • Rabatte von bis zu 37 % bei Neuwagenkauf für 34 Marken unter www.verband-auto.de
  • 5% Rabatt für Buchung von Reisen über ein Partner-Reisebüro oder http://www.urlaubsplus.com/advanzia
  • Persönliche, fachkundige Telefon- und E-Mail - Betreuung aller Mitglieder in allen Fragen rund um die Verbandskarte sowie die angebotenen Rabatte beim Kooperationspartner.
  • John Kames, Tel. 06432 - 9369860 oder E-Mail john.kames@t-online.de
  • Gebührenfreier Kundenservice der Advanzia Bank unter 0800 - 8801120


Und so funktioniert es
Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Verbands-Webseite abrufbar. Auf der Seite werden die Vorteile und Möglichkeiten der Kreditkarte erläutert und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abruf bereitgestellt.

Beantragung
Die Karte kann über die auf der Webseite des Verbands hinterlegten Links beantragt werden.

Partnerkarte
Partnerkarten können mit den gleichen Links beantragt werden, aber über ein anderes Girokonto abgewickelt werden. Die Partnerkarte ist eine eigenständige Kreditkarte mit eigener Nummer, eigene Bonitätsprüfung und erhält einen eigenständigen Verfügungsrahmen. Dadurch ist die Partnerkarte eine vollwertige, selbständige Kreditkarte mit identischen Konditionen zur Verbandskreditkarte. Sie unterscheidet sich somit deutlich von den üblichen Partnerkarten auf dem Markt. Das Feld Mitgliedsnummer im Antrag sollte nicht ausgefüllt werden.

Rechnung
Die monatliche Rechnung wird an die im Kartenantrag Antrag genannten E-Mail-Adresse oder Postanschrift geschickt. Ein Postversand der Rechnung ist möglich. Nach Beantragung über ein Link auf der Verbands - Webseite erhalten die Mitglieder die Verbandskreditkarte zugesandt. Für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen stellt die Bank eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung.

Überweisungsverfahren; nach Erhalt der Rechnung am 04 / 05 des Monats kann der Rechnungsbetrag bis zum 20. des Monats zinslos überwiesen werden.
Lastschriftverfahren; alternativ kann der Karteninhaber ein Lastschriftverfahren einrichten. Die Abbuchung erfolgt dann immer am 11/12 des Monats.

Der Absender der Kreditkartenrechnung ist bei Emailzusendung statementsb2b@advanzia.com. Bei Rechnungen, die per Post zugeschickt werden, ist ein Überweisungsträger mit dem Mindestüberweisungsbetrag enthalten. Der Überweisungsträger ist nur für Teilzahlungen. Bei Teilzahlungen fallen 1,49% p.M. Zinsen vom Transaktionstag an. Der Karteninhaber entscheidet, ob er den Gesamtsaldo, oder nur einen Teil der Rechnung zahlen will.
Verfügungsrahmen
Den monatlichen Verfügungsrahmen legt die Advanzia Bank anhand der Angaben im Kartenantrag und Schufa Auskunft, individuell fest. Dieser Verfügungsrahmen wird dem Karteninhaber mit der Zusendung des PINs (ca. eine Woche nach Erhalt der Verbandskarte) mitgeteilt.
Anhebung - Ein anfänglicher niedriger Verfügungsrahmen ist bei allen Banken, bei denen man kein Girokonto führt, normal. Dieser anfängliche Verfügungsrahmen wird im Rahmen der Nutzung und Rechnungsausgleich erhöht. Wird die Karte regelmäßig eingesetzt, wird auch der Verfügungsrahmen automatisch regelmäßig erhöht.
Sollten Sie nach einigen Monaten einen höheren Verfügungsrahmen wünschen, beantragen Sie diesen schriftlich bei der Bank mit separater E-Mail service@advanzia.com mit Gehaltsbestätigung und Kopie des Personalausweises(Vorder- und Rückseite) oder Reisepass.
Der Verfügungsrahmen gilt immer vom Anfang des Monats bis Rechnungsausgleich bei der Bank. Erst bei Eingang der Zahlung bei der Bank wird der Verfügungsrahmen wieder voll freigeschaltet. Es fallen keine Sollzinsen für die Ausgaben mit der Karte an, wenn die Rechnung pünktlich ausgeglichen wird. Die Führung des Kreditkartekontos auf Guthabenbasis ist nicht möglich.

Als persönlicher Ansprechpartner steht bei allen Fragen zur Kreditkarte und zu den Zusatzleistungen
Herr John Kames unter Tel. 06432 9369860, E-Mail: john.kames@t-online.de zur Verfügung.

Für weitere Fragen zum Stand der Bearbeitung des Kartenantrags, Kartenkonto, Verfügungsrahmen, Rechnungen wurde ein gebührenfreier Kundenservice der Advanzia Bank unter Tel. 0800 / 8801120 eingerichtet

Wichtige Bank-Links
Allgemeine Geschäftsbedingungen: www.advanzia.com/agb/
Allgemeine Versicherungsbedingungen: www.advanzia.com/avb
Fragen und Antworten zur Kreditkarte: www.advanzia.com/faq
Was habe ich persönlich von einer Mitgliedschaft im TPhV?
Die Mitgliedschaft bei uns bietet Ihnen:
  • eine Diensthaftpflichtversicherung,
  • eine Schlüsselhaftpflichtversicherung,
  • den Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -vertretung in dienstlichen Belangen,
  • die persönliche Beratung in Fragen des Beamten- und Tarifrechts,
  • die persönliche Beratung in Fragen des Dienstrechts und der Alterssicherung,
  • den Bezug der Verbandszeitschriften „Pro Gymnasium“, Profil und Profil, konkret,
  • den Bezug von Broschüren und Kommentaren des TPhV und des DPhV, die Ihnen Rechtssicherheit und Argumentationen in der Wahrnehmung Ihrer Dienstangelegenheiten geben,
  • die schnelle Weitergabe von aktuellen Informationen über den Schnellen Informationsdienst des TPhV,
  • die schnelle Information über neue Regelungen und wichtige Informationen für Personalratsmitglieder durch die Infoline des TPhV,
  • den Zugang zu einem internen Informationsbereich auf der Homepage des TPhV, der Ihnen einen Informationsvorsprung verschafft und in dem Ihre Fragen individuell von kompetenten Verbandsmitgliedern beantwortet werden.
Was heißt Interessenvertretung für den TPhV als Gewerkschaft?
Wir vertreten Ihre Interessen:

In Tarifverhandlungen:
  • Für die Abschaffung von Unterschieden in der Vergütung in Ost/West
  • gegen das Auseinanderdriften der Bezahlung von Lehrkräften in den Bundesländern,
  • für die Übertragung von Tarifergebnissen auf Beamte

Im Status:
  • für den Beamtenstatus (100%) als Regelbeschäftigungsstatus
  • für Aufstiegschancen und Beförderungsämter nach einem vernünftigen Konzept

In Rechtsfragen:
  • Beratung zum Beamten-, Tarif- und Dienstrecht, zu allgemeinen Fragen des Schulrechts soeie zu Fragen des Personalvertretungsrechts

In Personalvertretungen:
  • Philologen sind in allen Ebenen als Personalräte tätig. Sie sind Ihre Gesprächspartner und Berater mit Sachverstand aus der täglichen Praxis.

In Fragen der Bildungspolitik:
  • Für ein starkes Gymnasium mit einem Abitur von hoher Qualität! (siehe bildungspolitische Ziele)

In Fragen der Berufspolitik:
  • Für gute Arbeitsbedingungen an den Schulen und im Unterricht! (siehe berufspolitische Ziele)
Was ist in der Diensthaftpflichtversicherung für TPhV- Mitglieder enthalten?
der TPhV ist stets bemüht, seine Mitglieder gegen Risiken der verschiedensten Art zu versichern oder ihnen kostengünstige Gruppenversicherungsverträge anzubieten.
So ist für Sie im Mitgliedsbeitrag eine Diensthaftpflichtversicherung mit Schlüsselrisiko kostenlos enthalten.
Um eine schnelle und korrekte Abwicklung im Schadensfall zu gewährleisten, sind folgende Schritte zu beachten:

Schadensabwicklung:

1. Meldung des Schadens an den Schulleiter
Der Schulleiter muss den Schaden unverzüglich an das Rechtsamt melden.
Das Rechtsamt prüft, ob der Schulträger eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und der Schaden übernommen wird.
Der Lehrer muss eine Antwort bekommen, ob der Versicherungsfall von der Haftpflicht übernommen wird.

2. Zeitgleich muss die Schadensmeldung auch an den Verband geschickt werden. (Dazu haben wir im Anhang ein gültiges Formular bereitgestellt.)
Die Schadensmeldung bitte an die Verantwortliche des Verbandes Frau Fischer-Salzwedel einreichen.

3. Sollte der Dienstherr Schadensansprüche an den Lehrer stellen, dann tritt die Diensthaftpflichtversicherung des Verbandes in Kraft. Dies geschieht aber nur unter der Voraussetzung, dass der Lehrer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.


Um Ihnen einen kleinen Überblick zu geben, haben wir im Anhang aus der Diensthaftpflichtversicherung zur Rubrik „Was ist versichert?“ zusammengestellt.

Im Anhang finden Sie auch ein Formular zur Schadensmeldung bei Frau Fischer-Salzwedel.
Welche Altersteilzeitmodelle gibt es? Wie komme ich eher in den Ruhestand?
Die reguläre Altersteilzeit für Beamte wurde mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Beamtengesetzes am 01.01.2015 abgeschafft.

Für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand bestehen sowohl im Tarif- als auch im Beamtenbereich individuelle Möglichkeiten.
Ein Ratgeber zu diesem Thema und eine Übersicht sind derzeit in Arbeit.

Sollten Sie eine Beratung wünschen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Heiko Krüger auf.

Die Kontaktdaten finden Sie im hinteren Umschlag Ihres Kalenders bzw. nutzen Sie das Kontaktformular der Internetseite.

Welche Aufassungen vertritt der TPhV parteipolitisch und weltanschaulich?
Wir sind parteipolitisch und weltanschaulich neutral, beziehen jedoch Stellung in berufs- und bildungspolitischen Fragen, besonders wenn sie das Gymnasium betreffen,
denn die Bedingungen für unsere Arbeit bestimmen die Parteien durch ihre Politik. Da heißt es Farbe bekennen und kämpfen! Die Politik einer Partei bestimmt, ob der TPhV konstruktiv mit ihr arbeiten kann, oder ob wir als Gewerkschaft die Interessen der Pädagogen und der Lernenden mit demokratischen Mitteln auch gegen sie durchsetzen müssen.
Welche Möglichkeiten bietet der TPhV Berufsanfängern?
Die Jungen Philologen vertreten die beruflichen, rechtlichen und sozialen Belange angehender und junger Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer.

Berufsanfängern und Lehramtsanwärtern steht der Arbeitskreis „Junge Philologen“ hilfreich zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Einstieg in das Berufsleben. Wir informieren Sie über Bewerbungsverfahren und aktuelle schulpolitische Entwicklungen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat bei alltäglichen Problemen des Schulalltags zur Seite.

Ihre Ansprechpartner im Thüringer Philologenverband sind Herr Thilo Hess und Herr Sven Luther sowie die Philologen in den Personalvertretungen.

Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Lehrerkalender des TPhV oder Sie nehmen Kontakt über unsere Geschäftsstelle auf (siehe Kontaktformular).

Welche Ziele verfolgt der TPhV bildungspolitisch?
Wir stehen für:
  • eine begabungsgerechte Schulbildung für den Wirtschaftsstandort Deutschland unter Bewahrung des gegliederten Schulsystems,
  • hohe inhaltliche Qualität gymnasialer Bildungsarbeit,
  • hohe Qualität und verbindliche Standards beim Abitur,
  • eine fundierte fachwissenschaftliche, pädagogische und schulartspezifische Lehrerausbildung,
  • Inklusion unter Beibehaltung des Leistungsgrundsatzes des Gymnasiums.
Welche Ziele verfolgt der Verband berufspolitisch?
In Fragen der Berufspolitik kämpft der TPhV unter anderem:

  • für eine bedarfsorientierte,verantwortungsvolle Einstellungspolitik des Freistaates , um die Qualität des Thüringer Gymnasiums auch für die Zukunft zu sichern,
  • für die Schaffung einer Stellenreserve,
  • für die Verbeamtung als Regelstatus aller Lehrerinnen und Lehrer, um im Wettbewerb der Bundesländer konkurrenzfähig zu bleiben,
  • für eine Aufgabenüberprüfung und klare Aufgabenabgrenzung für Lehrer,
  • für ein gerechtes Arbeitsmaß für Lehrerinnen und Lehrer,
  • für hochwertige schulform- und fachbezogene Weiterbildungen,
  • für die Schaffung einer mittleren Leitungsebene an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen zur Entlastung der Schulleitungen und als Grundlage für die zukünftige personelle Besetzung der Leitungsposten sowie als zukunftsfähiges Beförderungs- und Höhergruppierungskonzept,
  • für die Schaffung eines mehrstufigen umfassenden Gesundheitsmanagements für Lehrkräfte.
Wie ist der TPhV auf Bundes- und Landesebene in die Gewerkschaftsarbeit eingebunden?
Auf Bundesebene ist der TPhV Mitglied im Deutschen Philologenverband (DPhV), der mit seinen rund 80.000 Mitgliedern die Interessen der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer vertritt. Dabei agiert der Thüringer Philolgenverband unabhängig und eigenverantwortlich im Interesse der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer des Freistaates Thüringen.

Als Mitglied des dbb beamtenbund und tarifunion ist er eingebunden in eine Dachorganisation, die der Ansprechpartner der Arbeitgeber in Besoldungsfragen ist. Unsere angestellten Mitglieder werden durch die Tarifunion vertreten und können mit allen Mitteln (auch durch Streik als Arbeitskampfmaßnahme) ihre Interessen erstreiten.

Auf Landesebene gehört der TPhV dem Landesbund tbb und tarifunion an.
Wozu werden meine Beiträge verwendet?
Der Mitgliedsbeitrag dient zur finanziellen Absicherung der politischen Arbeit des Verbandes.
Außerdem sichert er die Serviceleistungen für die Mitglieder bis hin zum Streikgeld. Kein Geld muss für hauptamtliche "Funktionäre" ausgegeben werden.

Alle Vorstandsmitglieder, Vorsitzende von Basisverbänden und Mitglieder in Gremien arbeiten ehrenamtlich mit dem Sachverstand aus der täglichen Praxis und mit Basisnähe!