der TPhV ist stets bemüht, seine Mitglieder gegen Risiken der verschiedensten Art zu versichern oder ihnen kostengünstige Gruppenversicherungsverträge anzubieten.
So ist für Sie im Mitgliedsbeitrag eine Diensthaftpflichtversicherung mit Schlüsselrisiko kostenlos enthalten.
Um eine schnelle und korrekte Abwicklung im Schadensfall zu gewährleisten, sind folgende Schritte zu beachten:
Schadensabwicklung:
1. Meldung des Schadens an den Schulleiter
Der Schulleiter muss den Schaden unverzüglich an das Rechtsamt melden.
Das Rechtsamt prüft, ob der Schulträger eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und der Schaden übernommen wird.
Der Lehrer muss eine Antwort bekommen, ob der Versicherungsfall von der Haftpflicht übernommen wird.
2. Zeitgleich muss die Schadensmeldung auch an den Verband geschickt werden. (Dazu haben wir im Anhang ein gültiges Formular bereitgestellt.)
Die Schadensmeldung bitte an die Verantwortliche des Verbandes Frau Fischer-Salzwedel einreichen.
3. Sollte der Dienstherr Schadensansprüche an den Lehrer stellen, dann tritt die Diensthaftpflichtversicherung des Verbandes in Kraft. Dies geschieht aber nur unter der Voraussetzung, dass der Lehrer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Um Ihnen einen kleinen Überblick zu geben, haben wir im Anhang aus der Diensthaftpflichtversicherung zur Rubrik Was ist versichert? zusammengestellt.
Im Anhang finden Sie auch ein Formular zur Schadensmeldung bei Frau Fischer-Salzwedel.