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Expertenkommission: DPhV begrüßt Einbeziehung der Stimmen von Kindern und Jugendlichen / Hearings bestätigen Handlungsdruck / Empfehlungen müssen jetzt in verbindliches Recht verwandelt werden

Freitag, 11. September 2026, 15:01 Uhr
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt den heute veröffentlichten Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" und erkennt in ihm den klaren Auftrag an die Politik, wirksam zu handeln. Der Bericht vervollständigt die im Juni vorgelegten 56 Handlungsempfehlungen um zwei entscheidende Dimensionen: die Ergebnisse des Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesses sowie die Stellungnahmen der Expertenhearings. Was Kinder und Jugendliche selbst klar benennen – mehr Sicherheit, nicht weniger Digitalität –, was Medizin, Psychologie, Pädagogik, Jugendhilfe, Polizei und internationale Perspektiven gemeinsam bestätigen, darf politisch nicht länger aufgeschoben werden.

DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing: „Dass dieser Abschlussbericht die Stimmen von Kindern und Jugendlichen einschließt, ist kein symbolischer Akt – es ist methodisch richtig und verleiht den Empfehlungen eine Glaubwürdigkeit, die keine Studie allein erzeugen kann. Zudem bestätigen die Hearings einstimmig den Handlungsbedarf, Kinder und Jugendliche im digitalen Raum zu schützen und gleichwohl die Selbstbestimmung der Jugendlichen nicht außen vor zu lassen. Die Umsetzung in politisches Handeln muss nun konsequent erfolgen." Dabei bekräftigen die Hearings nicht nur die Realität von Schülerinnen und Schülern, sondern auch, was Lehrkräfte täglich erleben – und was PISA 2025 erneut belegt: Übermäßige Mediennutzung schadet Lernleistung, Konzentrationsfähigkeit und sozialem Miteinander. Die Gefährdungen durch soziale Medien, algorithmische Suchtmechanismen und KI-gestützte Anwendungen sind real, messbar und dringend regulierungsbedürftig – und sie treffen Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten, die sowohl altersgerechte sichere Angebote als auch entwicklungsförderliche Medienbildung brauchen. Was fehlt, ist nicht mehr Erkenntnis, sondern politische Tatkraft. Klar ist nun: Die im Beteiligungsprozess befragten Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren fordern kein weniger digitales Leben – sie fordern ein sichereres, und sie sehen Plattformanbieter klar in der Verantwortung, suchtfördernde Mechanismen abzuschalten und Algorithmen so zu gestalten, dass sie Kinder schützen, statt zu manipulieren. Das deckt sich mit dem, was der DPhV seit Jahren fordert.

Seit Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen im Juni sind erste politische Schritte erkennbar: Bundesbildungsministerin Prien wirbt für eine europäische Altersgrenze von 13 Jahren und schließt mittlerweile einen nationalen Alleingang nicht mehr aus, sollte Europa nicht zügig handeln. Ein europäisches Expertenpanel hat im Juli dieselbe Empfehlung ausgesprochen. Der DPhV begrüßt dies – mahnt aber: Werben und Signale reichen nicht. Was fehlt, sind verbindliche gesetzliche Schritte, die auch die Provider beschränken. Lin-Klitzing: „Der gemeinsame Weg im europäischen Binnenmarkt mit einer gemeinsamen europäischen Lösung bleibt das Ziel, ist aber kein Freifahrtschein für nationales Zögern. Jedes Schuljahr, das ohne klare Regeln vergeht, ist eines zu viel."

Was jetzt gebraucht wird, ist gesetzliche Schärfe gegenüber den Tech-Konzernen: Verbindliche Vorgaben für das Produktdesign müssen dabei an erster Stelle stehen – denn Altersgrenzen greifen ins Leere, solange Plattformen weiterhin suchtfördernde Mechanismen in ihre Produkte einbauen dürfen. Beides gehört zusammen, aber die Produktgestaltung ist die strukturelle Wurzel des Problems. Plattformanbieter müssen verpflichtet werden, suchtfördernde Mechanismen für Minderjährige abzuschalten, Altersbeschränkungen technisch wirksam durchzusetzen und für Schäden zu haften, die durch ihr Produktdesign entstehen. Das Prinzip „Safety by design und by Default" darf nicht nur Empfehlung sein, sondern muss verbindliches Recht werden. Lin-Klitzing: „Plattformen, die gezielt Abhängigkeit bei Minderjährigen erzeugen, müssen dafür in die Verantwortung genommen werden – finanziell, rechtlich und strukturell. Das ist keine Frage der Freiwilligkeit, sondern die Aufgabe des Gesetzgebers."

Der Milliardenvergleich von Meta in den USA und die vorläufige Digital-Services-Act-Feststellung der EU-Kommission vom 7. September belegen eines unmissverständlich: Plattformen können Jugendschutz, wenn der rechtliche Druck groß genug ist. Der DPhV fordert, dass mindestens die im US-Vergleich vereinbarten Schutzmaßnahmen auch in Deutschland und Europa gesetzlich verbindlich werden. Europa und Deutschland müssen diesen Druck nun ihrerseits erzeugen.

Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt sind eine gesellschaftliche Aufgabe. Versäumnisse im politischen Raum kann die Schule nicht kompensieren. Eltern, Kita, Schule, Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Politik und Plattformen müssen gemeinsam in die Verantwortung übernommen werden. Auch die familienrechtliche Verankerung elterlicher Medienerziehung im BGB ist dazu überfällig. Bei den Regelungen für die Schulen geht beispielsweise Schleswig-Holstein mit einem Nutzungsverbot privater Endgeräte in Grundschulen und bei den weiterbildenden Schulen voran. Andere Länder dürfen solche Schritte nicht länger aufschieben.

Mit dem heutigen Abschlussbericht liegt ein vollständiges Bild vor – wissenschaftlich fundiert, durch zahlreiche Expertinnen und Experten bestätigt und durch die unmissverständlichen Forderungen der Kinder und Jugendlichen selbst getragen. Die Kommission hat ein Sofortprogramm bis Ende 2026 vorgeschlagen. Dieses Datum ist nah. Lin-Klitzing: „Die Grundlagen sind gelegt, die Argumente ausgetauscht, die Stimmen der Betroffenen gehört. Was jetzt noch fehlt, ist der politische Mut zur Umsetzung. Jeder Tag des Wartens geht auf Kosten von Kindern und Jugendlichen – das ist keine Metapher, das ist messbare Realität."

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