schulspezifisch basisorientiert engagiert

Expertenkommission bestätigt DPhV-Positionen: Jetzt müssen zeitnah verbindliche Maßnahmen folgen / Tech-Konzerne gesetzlich scharf und europäisch bindend in die Haftung nehmen / Schule kann und darf nicht allein stehen

Mittwoch, 24. Juni 2026, 17:20 Uhr
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt die heute veröffentlichten 56 Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" ausdrücklich und mit großer Zustimmung. Die Empfehlungen bestätigen in wesentlichen Punkten, was der DPhV seit Jahren fordert: Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen als Einheit gedacht werden –diese Aufgabe kann nicht allein von Schule gelöst werden, sie muss und kann nur gesamtgesellschaftlich geschultert werden.
DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing: „Diese Handlungsempfehlungen sind ein starkes und hoffnungsvolles Signal. Was Lehrkräfte täglich erleben und was wir als DPhV seit Langem benennen, ist nun wissenschaftlich fundiert und politisch adressiert: Kinder und Jugendliche brauchen klare Rahmenbedingungen, nicht nur Selbstverantwortung, an die appelliert und die ihnen zugemutet wird, während Plattformanbieter ihre Aufmerksamkeit professionell triggern und davon profitieren."
Daher begrüßt der DPhV besonders, dass die Kommission den Grundsatz „Safety by design und by Default" konsequent verankern will: Für Social-Media-Accounts Minderjähriger sollen keine algorithmischen Feeds, keine personalisierte Werbung und keine suchtverstärkenden Funktionen oder manipulativen Designmuster gelten – und das als verbindliche Voreinstellung. Genau dies fordert der DPhV seit Jahren: Plattformanbieter müssen gesetzlich verpflichtet werden, suchtfördernde Mechanismen für Minderjährige abzuschalten, Altersbeschränkungen technisch wirksam durchzusetzen und für Schäden zu haften, die durch ihr Produktdesign entstehen. Lin-Klitzing: „Wer Kinder schützen will, muss vor allem die regulieren, die von ihrer Aufmerksamkeit profitieren. Daher ist dieser Schritt richtig. Doch die Inhaftungnahme der Tech-Konzerne darf nicht nur benannt werden, sie muss gesetzlich scharf und europäisch verbindlich ausgestaltet werden und ohne Verzug umgesetzt werden. Eine Gesamtstrategie ohne Durchsetzungsmechanismen bleibt wirkungslos.“
Das gilt auch für das Thema der KI-gestützten Begleiter: Die Kommission warnt zu Recht vor sogenannten AI Companions, die durch personalisierte Interaktion emotionale Abhängigkeit erzeugen können. Der DPhV begrüßt, dass die Kommission auch hier klare Anbieterpflichten und wirksame Altersgrenzen einfordert. Lin-Klitzing: „Personalisierte Empfehlungsalgorithmen und KI-gestützte Bindungsangebote greifen in sensible Entwicklungsphasen ein. Kinder dürfen digitalen Suchtspiralen und parasozialen KI-Beziehungen nicht schutzlos ausgeliefert sein.“ Der DPhV fordert die Bildungspolitik daher auf, die bestehenden Regulierungslücken in KI-Verordnungen gezielt zu schließen – und gleichzeitig auf nationaler Ebene Rechtssicherheit für Schulen zu schaffen, die KI-Anwendungen pädagogisch verantwortungsvoll einsetzen wollen.
Auch wenn dies allein nicht reichen kann, begrüßt der DPhV den Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze für die eigenständige Nutzung sozialer Medien in Verbindung mit wirksamer Altersüberprüfung. Ebenso die vorgesehene familienrechtliche Verankerung elterlicher Medienerziehung im BGB. Schule kann und darf nicht für alle Versäumnisse in diesem Bereich allein in die Pflicht genommen werden – hier muss die gesamte Gesellschaft auf jeweils verschiedenen Ebenen Verantwortung übernehmen. Lin-Klitzing: „Gut, dass die Kommission die Rolle der Eltern stärkt und Medienbildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Kita, Jugendhilfe, Schule und Politik versteht. Nur so kann Kinder- und Jugendschutz wirkungsvoll gelingen.“
Die Kommissionsvorschläge sehen vor, private Endgeräte an Grundschulen und bis einschließlich Klasse 7 bundesweit einheitlich zu untersagen – im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen – und dies in den Schulgesetzen zu verankern. Ab Klasse 8 sollen Schulen unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler verbindliche Nutzungskonzepte erarbeiten. Der DPhV hat diese Regelung seit Jahren angemahnt: Lehrkräfte benötigen einen rechtlich abgesicherten Rahmen, der nicht von Schule zu Schule grundsätzlich immer wieder neu geschaffen werden muss. Schleswig-Holstein hat mit seinem schulweiten Nutzungsverbot bis Klasse 9 seit August 2025 gezeigt, dass dies umsetzbar ist. Andere Länder dürfen diesen Schritt nicht länger aufschieben. Selbstverständlich sind die Schülerinnen und Schüler aber ab einem bestimmten Alter in die Entwicklung diesbezüglicher schulischer Regelungen einzubeziehen, denn es betrifft sie, ihre Entwicklung und ihre Teilhabemöglichkeiten.
Für den DPhV ist Medienbildung keine Zusatzaufgabe, sondern selbstverständlicher Bestandteil und verbindliche Querschnittsaufgabe in allen Fächern und Schulstufen – ebenso wie ein grundständiges Pflichtfach Informatik notwendig ist. Die Kommission empfiehlt mit dem sogenannten „KI-Seepferdchen" ein verpflichtendes KI-Grundzertifikat bereits für das Grundschulalter sowie den Aufbau einer Datenbank evaluierter Medienkompetenzprogramme für die Sekundarstufen. Der DPhV hält beides für sinnvoll, mahnt aber: Damit Schulen diese Aufgaben tatsächlich erfüllen können, brauchen Lehrkräfte fundierte, nicht kaputt gesparte Aus- und Fortbildungsangebote sowie eine verlässliche digitale Infrastruktur, die von eigenem IT-Fachpersonal betreut wird – und nicht als Zusatzaufgabe auf dem Rücken der Lehrkräfte landet.
Abschließend appelliert der DPhV an das Bundesbildungsministerium und an die Länderministerien: Die Handlungsempfehlungen sind eine positive und belastbare Grundlage – aber sie entfalten nur dann Wirkung, wenn aus ihnen zügig verbindliche politische Maßnahmen abgeleitet werden. Die Kommission hat ein Sofortprogramm bis Ende 2026 vorgeschlagen. Der DPhV erwartet, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Lin-Klitzing: „Kinder und Jugendliche können nicht warten, bis aus guten Empfehlungen irgendwann gute Politik wird. Was jetzt benötigt wird, ist Konsequenz in der Umsetzung – denn jeder junge Mensch, der durch entschlossenes Handeln vor einer digitalen Suchtspirale bewahrt wird und mündige Medienkompetenz entwickeln kann, zählt. Verzug ist hier keine Option.“

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