schulspezifisch basisorientiert engagiert

Diskussion um „Social-Media-Verbot“ allein reicht nicht: Tech-Konzerne wirksam regulieren und in Haftung nehmen, Medienbildung stärken.

Mittwoch, 25. März 2026, 15:25 Uhr
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) spricht sich in der aktuellen Debatte um ein Social-Media-Verbot für klare Jugendschutzmaßnahmen beim Umgang mit sozialen Medien aus. „Wir begrüßen die politische Diskussion um ein sogenanntes Social-Media-Verbot, aber das allein reicht nicht. Wenn wir Kinder und Jugendliche in einem besonders vulnerablen Entwicklungsabschnitt schützen wollen, bedarf es dringend einer konsequenten Regulierung sozialer Medien durch klare Altersbeschränkungen und die Inhaftungnahme der Plattformanbieter, wenn sie die Vorgaben nicht wirksam umsetzen. Gleichwohl darf die Erwachsenenwelt diese Diskussion nicht ohne die Stimme der Jugend führen!“, erklärt DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. „Aufmerksamkeit, Belohnungssysteme im Gehirn und das psychische Wohlbefinden von Kindern sind in dieser Phase sensibel, während Plattformen auf maximale Bindung und Reizüberflutung ausgerichtet sind. Internationale Beispiele – etwa aus Australien und Frankreich – zeigen zwar den politischen Handlungswillen, garantieren jedoch keine automatische Wirksamkeit. Deshalb ist Medienbildung und pädagogische Begleitung unverzichtbar, unabhängig von weiteren wünschenswerten politischen Maßnahmen“, so Lin-Klitzing. Eine „Jugendversion“ von Social-Media-Kanälen könnte eventuell ein Baustein sein – mit begrenzter Interaktion, deaktivierten Belohnungsmechanismen, ohne Werbung.
„Eine kluge `Light-Version´ darf aber kein Feigenblatt sein! Es braucht endlich eine breite Diskussion über das vorgelebte Verhalten von Erwachsenen im eigenen Umgang mit digitalen Endgeräten“, so die DPhV-Bundesvorsitzende. „Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Bewegung der `klugen digitalen Askese´, unterstützt von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche, die so involvierend sind, dass das Smartphone in den Hintergrund tritt – sportlich, musikalisch, kulturell, interaktiv. Denn wer im Verein trainiert, im Gym an sich arbeitet oder mit der Band probt; wer beim Theaterprojekt mitwirkt, sich ehrenamtlich engagiert oder an einem Umweltprojekt beteiligt – der hängt nicht permanent am Handy.“
Der DPhV unterstützt daher ausdrücklich die von Bundesbildungsministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission. Lin-Klitzing: „Schutz und Befähigung müssen zusammen gedacht werden: Kinder und Jugendliche müssen vor Dauer-Ablenkung, sozialem Druck und suchtähnlichem Nutzungsverhalten geschützt werden, brauchen zugleich aber Lern- und Bildungserfahrungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien“. Dazu gehört neben einer verbindlichen Verankerung von Medienerziehung in der Schule auch das Pflichtfach Informatik. Eine gesetzliche Altersbeschränkung für Social Media und der Verzicht auf Privathandys in der Schule kann Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts wirksam vor digitaler Dauerablenkung schützen und damit die Schule in ihrer Bildungsaufgabe stärken.
Der DPhV fordert zudem strukturelle Eingriffe in Plattformmechanismen. Lin-Klitzing: „Personalisierte Empfehlungsalgorithmen fördern Abhängigkeit, verkürzen Aufmerksamkeitsspannen und begünstigen extreme Inhalte. Kinder dürfen digitalen Suchtspiralen nicht schutzlos ausgeliefert sein.“ Eine Begrenzung oder Deaktivierung solcher Algorithmen für Minderjährige ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung digitaler Selbstbestimmung. Politische Entscheidungen dazu sollten jedoch unter Einbeziehung jugendlicher Peergroups, etwa von Schülervertretungen wie der Bundesschülerkonferenz, getroffen werden.
Mit Blick auf digitale Klassenchats warnt der Verband vor einem blinden Fleck in der Debatte. Lin-Klitzing: „Zwar machen Messenger-Apps wie WhatsApp nicht so abhängig wie der plattformgenerierte Social-Media-Konsum – und haben auch viele positive soziale Funktionen –, gleichwohl eröffnen sie Raum für Ausgrenzungen, Mobbing und damit psychische Belastungen, die hier in geschlossenen Chatgruppen entstehen und nicht auf der öffentlichen Bühne.“ Diese digitalen Erfahrungen sind eng mit persönlichen Grundrechten verbunden. Mobbing im Klassenchat, Deepfakes oder ungefragte Bild- oder Tonaufnahmen berühren Fragen von Meinungsfreiheit, der Würde des Menschen und Verantwortung. Stille Überwachung durch Lehrkräfte als Moderierende widerspricht der DSGVO, da personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet würden – viele Länder verbieten dies. Auch eine gesetzliche Pflicht zu erwachsenen Moderierenden in Chatgruppen stößt rechtlich an Grenzen, weil Messenger-Gruppen wie bei WhatsApp von privaten Nutzern selbst angelegt und verwaltet werden – ohne dass ein Betreiber verpflichtet werden könnte, eine Moderation in privater Kommunikation sicherzustellen.
„Dies zeigt aus unserer Sicht auf, dass umfassende Medienerziehung und -bildung durch das Elternhaus, die Peergroup, die Schule unverzichtbar sind. Unser gemeinsamer Auftrag ist die Ermöglichung von Bildung zur Mündigkeit der nachwachsenden Generationen – nicht aber die totale digitale Durchdringung oder Kontrolle des (Schul-)Alltags. Umso notwendiger ist eine reflektierte gesamtgesellschaftliche Debatte zum Umgang mit digitaler Kommunikation auch in der Erwachsenenwelt,“ mahnt Lin-Klitzing.

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