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Unterrichtsausfall an den Gymnasien durch Abordnungen gefährdet das Abitur!

Sonntag, 10. August 2025, 07:35 Uhr
Auch im neuen Schuljahr gibt es wieder viele Abordnungen von den Gymnasien an die Regelschulen zur Unterrichtsabsicherung – und dies, obwohl auch an den Gymnasien Personal fehlt, Stellen nicht besetzt werden können und Unterricht ausfällt. In manchen Fächern und in einigen Gebieten Thüringens sind auch an den Gymnasien starke Kürzungen des Unterrichts und hohe Ausfälle an der Tagesordnung.

Durch die Abordnungen von Gymnasien an die Regelschulen wird der Unterrichtsausfall an den Gymnasien weiter erhöht. Damit geraten jedoch die Vermittlung und die Sicherung der fachlichen Grundlagen für die Oberstufe in den gekürzten Unterrichtsfächern in Gefahr.

„Wir machen uns große Sorgen!“, so Heike Schimke, Vorsitzende des Thüringer Philologenverbandes. „Wie sollen Schülerinnen und Schüler die Anforderungen der Gymnasialen Oberstufe bewältigen können, wenn ihnen die fachlichen Grundlagen aus der Mittelstufe fehlen? Wie sollen sie den Anforderungen des Zentralabiturs mit Aufgaben aus dem gesamtdeutschen Aufgabenpool gewachsen sein? Was wird aus dem wissenschafts-propädeutischen Ansatz des Unterrichts in der Oberstufe, wenn bruchstückhafte Vorkenntnisse Emergenzen aus den einzelnen Fächern gar nicht möglich machen?“

Heike Schimke weiter: „Es ist klar, dass auch der Unterricht an den Regelschulen abgesichert werden muss. Jedoch darf das nicht nur auf Kosten der Gymnasien gehen!“ Nach Ansicht des TPhV muss dringend das Schulnetz überarbeitet werden, um das Personal effektiv einzusetzen. Dabei gehören die Schulen aller Schularten auf den Prüfstand. Heike Schimke:
„So schön es ist, kleine Schulen zu haben – sie sind ‚Personalfresser‘. Wir können uns das angesichts der dramatischen Ausfälle nicht mehr leisten! Auch andere Schularten, etwa die Grundschulen, an denen sich die Lage zunehmend entspannen wird, müssen bei der Unterrichtssicherung an den Regelschulen helfen!“

Der Thüringer Philologenverband fordert deshalb, die Abordnungen von Gymnasiallehrkräften auf das absolute Minimum zu begrenzen, um die Qualität der Oberstufe nicht zu gefährden und einen weiteren Rückgang der Studierfähigkeit der Abiturienten zu verhindern.